Welche Informationen enthält ein Firmenbuchauszug und wofür wird er benötigt?
Im Firmenbuchauszug sind zahlreiche rechtserhebliche Tatsachen vermerkt: Dazu zählen die
- Firmenbuchnummer (FN)
- der Firmenname
- die Rechtsform
- der Hauptsitz und etwaige Zweigniederlassungen samt Geschäftsadressen
- eine kurze Bezeichnung des Geschäftszweiges
- der Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags
Darüber hinaus enthält der Auszug Angaben zu den Namen und Geburtsdaten vertretungsberechtigter Personen wie Geschäftsführer, Prokuristen und Liquidatoren sowie – abhängig von der jeweiligen Gesellschaftsform – zu Gesellschaftern, deren Stammeinlagen und den geleisteten Einzahlungen oder zu Aufsichtsratsmitgliedern.
Weitere Eintragungen betreffen das Grund- oder Stammkapital und bestimmte rechtliche Entwicklungen, etwa den Beginn der Gesellschaft oder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens. Hier finden Sie Beispiele eines Firmenbuchauszuges.
Ein Firmenbuchauszug gibt die zum Abrufzeitpunkt gültigen Informationen eines eingetragenen Unternehmens wieder und ist häufig erforderlich für:
- Vertragsabschlüsse mit Geschäftspartnern oder Banken
- Nachweise bei öffentlichen Ausschreibungen
- Bonitätsprüfungen
- Gründungs- und Gesellschaftsveränderungen
Neben aktuellen Auszügen sind auch historische Auszüge abrufbar, die Veränderungen im Zeitverlauf dokumentieren. Seit 2007 besteht die Möglichkeit, die Dokumente und Urkunden digital (mit oder ohne Beglaubigung) online zu beziehen, was der vom Justizministerium autorisierten Stelle oder über Notare und Gerichte geschieht (Wikipedia).
Damit entfaltet der Firmenbuchauszug rechtliche Wirkung im Nachweis von Eigentums- und Vertretungssituationen und ist zugleich Grundlage für unternehmerische Transparenz.