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FFG Innovationsscheck mit Selbstbehalt: Der komplette Guide für Gründer (2026)

Alles über den FFG Innovationsscheck mit Selbstbehalt: Bis zu €10.000 für Forschungsleistungen. Voraussetzungen, Antragsprozess & Tipps für erfolgreiche Bewerbungen.

QUICK FACTS

Feld Information
Fördergeber FFG im Auftrag von BMIMI und BMWET
Förderhöhe bis zu €10.000 [10][11]
Art Zuschuss (De-minimis-Beihilfe)
Zielgruppe Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und Startups mit Betriebsstätte in Österreich
Deadline Laufende Einreichung (keine Frist) [10][11]
Förderquote Max. 80% der förderbaren Kosten [10]
Förderzeitraum 12 Monate ab Antragstellung [10]

Über die Förderung: Die Details

Was ist der FFG Innovationsscheck mit Selbstbehalt?

Der Innovationsscheck mit Selbstbehalt ist ein Förderinstrument der FFG für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Österreich. Er ermöglicht KMUs den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit [10][11].

Mit dem Innovationsscheck können Sie Beratungsleistungen von Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen) im Wert von bis zu €10.000 bezahlen [10][11].

Wichtig: Der Innovationsscheck ist technologie- und themenoffen – von Produktion und Digitalisierung über Life Sciences und Energie bis hin zu Sicherheitsforschung und Quantentechnologie sind alle Bereiche förderbar [11].


Förderbare Leistungen

Mit dem Innovationsscheck können folgende Leistungen bezahlt werden [10]:

Leistung Beschreibung
Forschungsbasierte Ideenstudien Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene Vor- und begleitende Studien
Vorbereitungsarbeiten für F&E-Vorhaben Analysen zur Vollständigkeit von technischen Lösungsansätzen sowie deren Ausarbeitung
Entwicklung von Algorithmen Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
Patentierbare Entwicklungen Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen
Prototypenunterstützung Wissenschaftliche Begleitung bei der Durchführung von Funktionstests und Optimierungsarbeiten
Innovationsmanagement Konzepte für technisches Innovationsmanagement (Proof-of-Concept)

Nicht förderbare Leistungen

Folgende Leistungen sind nicht förderbar [10]:

Nicht förderbar
❌ Aufträge oder Evaluierungen ohne F&E-Charakter sowie reine Mess- und Prüfaufträge
❌ Aufträge, für deren Abwicklung die wissenschaftliche Expertise einer Forschungseinrichtung nicht erforderlich ist
❌ Projektkonstellationen, bei denen die Forschungseinrichtung als Vermittler für Dritte fungiert
❌ Investitionen in Anlagen und Betriebsmittel (Ankauf von Soft- und Hardware)
❌ Marktforschung, Marktstudien, Marketing und Vermarktungsstudien sowie Werbung
❌ Reine Literatur- und Patentrecherchen sowie Recherchen zum Stand der Technik
❌ Erstellung von Business- und Finanzplänen
❌ Standard-Trainings, Standard-Dienstleistungen
❌ Besuch von Lehrveranstaltungen, Stipendien
❌ Förderungsberatung und Antragserstellung
❌ Vorhaben, die vor Antragstellung in Auftrag gegeben worden sind

Voraussetzungen

Wer kann beantragen? [10]

  • Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Österreich
  • Startups
  • Wirtschaftlich tätige Vereine

Formale Voraussetzungen: [10]

Kriterium Anforderung
Jahresumsatz 0 bis 50 Mio. Euro
Bilanzsumme 0 bis 43 Mio. Euro
Mitarbeiter:innenanzahl 0 bis 250
Max. Beteiligung Großunternehmen 25%
De-minimis-Obergrenze Max. €300.000 in den letzten 3 Jahren
Insolvenzverfahren Kein anhängiges Insolvenzverfahren
Wartezeit Förderung nicht in den letzten 12 Monaten erhalten

Wer kann NICHT beantragen? [10]

  • Großunternehmen (GU)
  • Innovationen im landwirtschaftlichen Bereich (aufgrund der De-minimis-Regelung)
  • Innovationen im Bereich der Fischerei (aufgrund der De-minimis-Regelung)

Förderhöhe & Konditionen

Aspekt Details
Maximale Förderung €10.000 [10][11]
Förderquote Max. 80% der förderbaren Projektkosten [10]
Selbstbehalt Mind. 20%
Förderzeitraum 12 Monate ab Antragstellung (nicht verlängerbar) [10]

Berechnungsbeispiel: [10]

  • Projektkosten €12.500 → Förderung €10.000 (80%)
  • Projektkosten €10.000 → Förderung €8.000 (80%)

Umsatzsteuer-Regelung [10]

Situation Behandlung
Vorsteuerabzugsberechtigt Förderung bezieht sich auf Netto-Betrag (exkl. USt); USt muss an Forschungseinrichtung überwiesen werden
Nicht vorsteuerabzugsberechtigt Förderung bezieht sich auf Brutto-Betrag (inkl. USt); USt ist im Ausmaß von max. 80% förderbar

Antragsprozess: Schritt für Schritt [10]

Schritt Beschreibung
1. Forschungspartner finden Kontakt mit passender Forschungseinrichtung aufnehmen (Forscher:innendatenbank nutzen)
2. Online-Antrag Vorhaben im FFG eCall beantragen
3. Angebot einholen Forschungseinrichtung lädt Angebot (nach FFG-Vorlage) hoch
4. Prüfung FFG prüft Antrag und Angebot
5. Bedingte Förderungszusage Bei positiver Prüfung: Zusage als eCall-Nachricht
6. Leistungserbringung Forschungseinrichtung führt Arbeiten durch
7. Endbericht Forschungseinrichtung befüllt Endbericht-Vorlage und lädt diese im eCall hoch
8. Zahlung an FE Sie bezahlen die Gesamtrechnung an die Forschungseinrichtung
9. Förderung erhalten Nach positiver Prüfung: Sie erhalten bis zu €10.000 von der FFG

Einreichung jederzeit möglich – keine festen Deadlines [10][11].


Forschungspartner finden

Die FFG stellt eine Forscher:innendatenbank zur Verfügung, um potenzielle Forschungspartner zu finden [10][11].

Suchkriterien:

  • Branche
  • Organisationstyp
  • Region

Kombinationsmöglichkeiten

Der Innovationsscheck kann strategisch mit anderen FFG-Programmen kombiniert werden [9][10]:

Kombinierbar mit Impact Innovation:

Die Kombination mit FFG Impact Innovation (bis zu €105.000) kann besonders vorteilhaft sein. Ergebnisse aus dem Innovationsscheck können in den Impact Innovation Antrag einfließen [9][10]:

Nutzung für Impact Innovation Beschreibung
Problemanalyse Inkl. empirische Untersuchung
Innovationsprozess-Design Methodische Gestaltung
Akteurs-Identifikation Identifikation relevanter Stakeholder
Impact Assessment Aufbau von Wirkungsmessung

Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen

Kriterium Innovationsscheck AWS Preseed FFG Basisprogramm
Fokus Einstieg in F&E mit Forschungseinrichtung Gründung & Proof of Concept F&E-Projekte
Max. Förderung €10.000 [10] €100.000–€300.000 [1] €3.000.000 [6]
Partner erforderlich Ja (Forschungseinrichtung) Nein Nein (optional)
Zielgruppe KMU, Startups Gründer:innen, Startups Alle Unternehmensgrößen

Für wen ist der Innovationsscheck geeignet?

Ideal für:

  • KMUs, die erstmals mit Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten wollen
  • Startups, die wissenschaftliche Expertise für ihre Produktentwicklung benötigen
  • Unternehmen, die eine Machbarkeitsstudie oder einen Proof of Concept extern validieren lassen wollen
  • Vorbereitung für größere Förderprogramme wie FFG Basisprogramm oder Impact Innovation

Weniger geeignet für:

  • Reine Marktforschung oder Marketingprojekte
  • Standardisierte Dienstleistungen ohne F&E-Charakter
  • Projekte ohne wissenschaftlichen Partner

Häufige Fehler bei der Bewerbung

Fehler Wie vermeiden
❌ Kein F&E-Charakter erkennbar ✅ Zeigen Sie, wie das Vorhaben den State-of-the-Art erweitert [10]
❌ Falsche Forschungseinrichtung gewählt ✅ Nutzen Sie die FFG Forscher:innendatenbank zur Partnersuche
❌ Angebot nicht nach FFG-Vorlage ✅ Verwenden Sie verpflichtend die im eCall hinterlegte Vorlage [10]
❌ De-minimis-Obergrenze überschritten ✅ Prüfen Sie Ihre erhaltenen De-minimis-Beihilfen der letzten 3 Jahre
❌ Vorhaben vor Antragstellung begonnen ✅ Stellen Sie den Antrag bevor Sie die Forschungseinrichtung beauftragen [10]

Beihilfenrechtliche Grundlage [10]

Der Innovationsscheck basiert auf der VERORDNUNG (EU) 2023/2831 über De-minimis-Beihilfen.

Aspekt Regelung
Max. De-minimis-Summe €300.000 in 3 Jahren
Ausgeschlossene Bereiche Landwirtschaft, Fischerei

Häufig gestellte Fragen

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